Verschiedenste Anlässe machen es notwendig, ein Unternehmen zu bewerten. Es kann um Fragen einer Finanzierung gehen, der Verkauf eines Unternehmens oder sein Zusammenschluss mit einem anderen Unternehmen sind ein weiterer Anlass, es kann um eine Nachfolgeregelung gehen oder die Abfindung ausscheidender Gesellschafter, und nicht zuletzt ist ein geplanter Börsengang Anlass, um den Wert eines Unternehmens zu ermitteln.
Wir von Turnaround haben die Spezialisten im Team, um auf Basis anerkannter Methoden den Wert Ihres Unternehmens zu ermitteln. Entsprechend den Anforderungen schlagen entweder wir eine Methode vor, nach der der Unternehmenswert berechnet wird, oder wir wenden – sofern von uns anerkannt – die Methode an, die vorgegeben wird.
Ausgangspunkt ist für uns grundsätzlich der Prüfungsstandard S1 des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW). Es handelt sich dabei um Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen, die eine Bewertung unabhängig von individuellen Charakteristika der Unternehmen ermöglichen. Dieser Prüfungsstandard ist allgemein anerkannt.
Zentrale Faktoren der Bewertung sind die erwarteten Cashflows und die erwarteten Kapitalkosten. Um die Cashflows zu ermitteln, sind relevante Größen wie zukünftige Umsätze und Aufwendungen zu schätzen. Die Kapitalkosten sind ggf. um spezifische Risiken, die das zu bewertende Unternehmen trägt, zu korrigieren.
Die Durchführung einer Unternehmensbewertung gliedert sich dabei in mehrere Phasen und folgt einem klaren Fahrplan:
Phase I:
Phase II:
Phase III:
Phase IV:
Wichtig ist für uns, dass die Entstehung der Bewertung transparent, d.h. für die Beteiligten nachvollziehbar ist. Dies ist Voraussetzung, damit das Ergebnis der Bewertung auf breite Akzeptanz stößt. Eine besondere Rolle spielt dabei die Bestimmung der Prämissen sowie der Plangrößen. Denn sie haben großen Einfluss auf das Ergebnis der Bewertung. Ihnen schenken wir deshalb auch unser besonderes Augenmerk.
Wenn es um den Verkauf eines Unternehmens geht, ist der Preis, der letztlich bezahlt wird, allerdings ein Ergebnis von Angebot und Nachfrage. Da kann es passieren, dass selbst ein hoch verschuldetes Unternehmen, dessen Wert nach der DCF-Methode negativ ist, zu einem guten Preis verkauft werden kann, weil der Erwerber davon ausgeht, durch den Kauf einen Vorteil zu erlangen, der diesen Kaufpreis rechtfertigt. Auch die Verhandlungsmacht von potenziellem Käufer und Verkäufer ist ein Faktor, der zu anderen Ergebnissen führen kann, als die Unternehmensbewertung es erwarten lässt.
Insofern ist am Ende der ermittelte Wert eines Unternehmens nur ein Faktor, der über die Summe entscheidet, die letztlich über den Tisch wandert. Aber er liefert im Sinne von Wertvorstellungen die zentrale Grundlage für die Verhandlungen zwischen den Beteiligten.
Wenn Sie an einem Gespräch zum Thema Unternehmensbewertung interessiert sind, rufen Sie uns an. Wir würden uns freuen, Sie mit unserer Expertise unterstützen zu können.